Waffenrecht

Das Führen von Schwertern, Lanzen, Armbrust, Pfeil und Bogen (Waffengesetz Stand 1. April 2008) 1.) Waffen im Sinne des Waffengesetzes Hieb- und Stichwaffen für den ein- oder zweihändigen Gebrauch, mit langer, meist gerader, ein- oder zweischneidiger Klinge, zumeist mit Handschutz, Parierstange oder Pariergefäß ausgestattet. Diese Waffen mit scharfer Klinge (Schwerter oder Messer), auch mit beidseitig … Waffenrecht weiterlesen